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Die neue Düngeverordnung soll den Gewässerschutz verbessern. Was im Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers sicher eine gute Idee ist, schießt im Detail weit über das Ziel hinaus. Denn der Gesetzgeber hat mit der Novellierung alle organischen Düngemittel einfach gleichgesetzt. Die unterschiedlichen Wirkungsweisen und Belastungsgrade der einzelnen Düngemittel bleiben weitestgehend unberücksichtigt. Ein fatales Signal für den umweltfreundlichsten aller Bodenverbesserer, den Kompost.
Stickstoff ist ein unersetzlicher Nährstoff für alles Leben auf der Erde. Doch auch hier gilt: Zu viel des Guten führt zu erheblichen Belastungen der Ökosysteme. Zwar konnte der Eintrag aus Abwässern in den letzten Jahren deutlich reduziert werden, die Einträge aus der Landwirtschaft stellen jedoch in zunehmendem Maße ein Problem dar. Es regnet Gülle in Hülle und Fülle auf unsere Äcker, denn die extensive Viehwirtschaft weiß sonst nicht, wohin mit den tierischen Ausscheidungen. Seit über drei Jahren läuft deshalb die Diskussion um die Novellierung der Düngeverordnung. Hintergrund dieser Verordnung ist die EU-Nitratrichtlinie, welche die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung bestimmter Grenzwerte im Grundwasser auffordert. Die deutsche Düngeverordnung ist eigentlich die Novellierung der ursprünglichen Gülleverordnung und soll die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln regeln sowie die stofflichen Risiken bei der Anwendung reduzieren. Aus gutem Grund hat sich die ursprüngliche Gülleverordnung auf Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beschränkt, da nachweislich die hohen Nitrateinträge auch hier ihren Ursprung haben.
Der Gesetzgeber hat nun aber mit der Novellierung der Düngeverordnung alle organischen Düngemittel gleichgesetzt und somit nicht nur die Gülle, sondern auch Stallmist, Gärreste, Kompost und Klärdünger in einen Topf geworfen, um einheitliche Regeln für diese unterschiedlichen Materialien anwenden zu können.
REMONDIS fordert zusammen mit dem NABU und anderen Fachverbänden eine gesonderte Bewertung des für Umwelt und Klima positiven Humusdüngers.
Konkret geht es um die Verfügbarkeit des Gesamtstickstoffs der einzelnen Düngemittel, wobei für Jauche von Rindern oder Schweinen 90 Prozent Verfügbarkeit festgelegt wird, für Gülle bis zu 60 Prozent und bei Kompost je nach Qualität nur 3 bis 5 Prozent. Mit anderen Worten: Beim Einsatz von Kompost stehen der Pflanze von ausgebrachten 100 Kilogramm Gesamtstickstoff nur 3 bis 5 Kilogramm zur Verfügung. Entsprechend gering ist die Belastung des Grundwassers durch Kompost. Bei der Bilanzierung der eingesetzten Düngemittel muss der Landwirt allerdings den Gesamtstickstoffgehalt in seine Bilanz einrechnen, ohne dass ein wirklicher Nutzen erreicht wird. Die Differenz des Stickstoffs wird zum Humusaufbau benötigt. Daher haben sich neben REMONDIS auch die verschiedenen Fachverbände und selbst Umweltverbände wie der NABU in den letzten Monaten intensiv darum bemüht, dass die positiven Effekte von Humusdünger für Boden und Klima gesondert bewertet und ausreichend berücksichtigt werden.
Doch weder das Bundesumweltministerium noch das Landwirtschaftsministerium waren bereit, die besonderen Vorteile der Humusdünger ausreichend zu berücksichtigen. Institutionen, die Bodenschutz, Humusaufbau und Speicherung von Kohlenstoff fordern, sollten nicht selbst diese Wege mit immer weiteren Einschränkungen blockieren.