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Für die Kooperation zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen gibt es viele Modelle. Dabei leben wirkungsvolle ÖPP-Projekte vor allem von intensiver Zusammenarbeit und längerfristiger Ausrichtung, aber auch von gemeinschaftlicher Fortentwicklung und gesicherter Finanzierung. Der Grad des privaten Engagements ist von Modell zu Modell verschieden, wobei die Gebührenhoheit in allen Fällen uneingeschränkt bei der Kommune liegt.
Beim Betriebsführungsmodell handelt REMONDIS als ein von der Kommune beauftragter Betriebsführer. Das Unternehmen kümmert sich eigenverantwortlich um sämtliche technische Prozessabläufe einer Anlage einschließlich der Instandhaltung. Auf Wunsch können zusätzlich kaufmännische Aufgaben übernommen werden, bis hin zum Kundenservice. Eigentümerin des Anlagevermögens bleibt die Kommune. Im Hinblick auf mögliche Investitionen steht ihr REMONDIS beratend zur Seite. Basis der Zusammenarbeit ist ein individuell vereinbarter Vertrag mit einer Laufzeit von fünf bis 20 Jahren. Das Betriebsführungsmodell kann für sich allein stehen oder an ein Kooperationsmodell gekoppelt sein. Bei dieser Variante wird der Vertrag dann nicht mit der Kommune, sondern mit der öffentlich-privaten Kooperationsgesellschaft geschlossen.
Das Betreibermodell geht, bezogen auf den Leistungsrahmen und die Intensität der Zusammenarbeit, über das Betriebsführungsmodell hinaus. Sein wesentliches Unterscheidungskriterium ist das finanzielle Engagement von REMONDIS. So verantwortet der private Partner hier neben der Betriebsführung auch die Planung und Errichtung von Infrastrukturen und zwar inklusive Finanzierung. Da Investitionen alleinig von REMONDIS getätigt werden, profitiert die Kommune von modernen technischen Standards, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Zudem kann sie über die Vertragslaufzeit von 20 bis 40 Jahren mit planbaren Kosten kalkulieren. Richtschnur der Leistungserbringung sind die im Kooperationsvertrag festgeschriebenen Qualitätsziele. Das Betriebsrisiko liegt vollständig bei REMONDIS.
Kennzeichen des Kooperationsmodells ist die langfristige Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Gesellschaft. Sie wird entweder neu gegründet oder REMONDIS beteiligt sich an einem bestehenden kommunalen Unternehmen. In die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft bringen beide Seiten Ressourcen ein und tragen kollektiv Verantwortung. Üblicherweise ist die Kommune Mehrheitsgesellschafter, was ihre Einflussnahme und Kontrolle sicherstellt. Als Eigentümerin des Anlagevermögens übernimmt das ÖPP-Unternehmen neben operativen Leistungen auch die Finanzierung von Investitionen. Außerhalb der Daseinsvorsorge erzielte Gewinne können ausgeschüttet werden. Dies vergrößert den finanziellen Handlungsspielraum des öffentlichen Partners und stellt Mittel bereit, die für andere kommunale Projekte nutzbar sind.
Zu den Beschaffungs- oder Beauftragungsvarianten der Kommunen zählt auch die Drittbeauftragung. Als klassische Form der Zusammenarbeit wird sie definitorisch den Öffentlich-Privaten Partnerschaften zugeordnet. Genau genommen vertritt die Drittbeauftragung jedoch eine eigenständige Kategorie, denn der Kooperationsgrad ist bei diesem Modell nur wenig ausgeprägt. Im Mittelpunkt steht vielmehr ein Dienstleistungsauftrag, der sich häufig über fünf Jahre erstreckt. Das heißt, die Kommune überträgt für diesen eher kürzeren Zeitraum eine ihrer Aufgaben an REMONDIS, die dann vom Unternehmen – in der Regel mit dessen Equipment ausgeführt wird. Über die Leistungserbringung hinausgehende Punkte, zum Beispiel im Kontext von Finanzierungen, Investitionen oder Zukunftsstrategien, bleiben vollständig außen vor.