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Tankstellen und Werkstätten, Baumärkte, Handelsketten und der Mineralölhandel – mehrere tausend deutsche Verkaufsstellen für Mineralölprodukte werden seit Beginn dieses Jahres regelmäßig von REMONDIS-Fahrzeugen angesteuert. Sie sind unterwegs im Auftrag der Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft mbH (GVÖ), die sich für REMONDIS Industrie Service als Dienstleistungspartner entschied.
Über 150 Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind Lizenzpartner der Hamburger GVÖ und haben ihr die Sammlung und Verwertung gebrauchter Ölgebinde übertragen. Hintergrund ist die seit 1998 in Deutschland bestehende Verpackungsverordnung. Sie besagt, dass Hersteller oder Vertreiber, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sich auch um deren Entsorgung kümmern müssen. Das Erfüllen dieser Pflicht kann ein beauftragter Dritter übernehmen – wie für die Mineralölwirtschaft die GVÖ.
Die Leistungen der GVÖ werden über die Lizenzzahlungen der Partner finanziert. Käufer von Ölen, Fetten, Kühlerfrostschutz, Additiven und ähnlichen Produkten auf Ölbasis erhalten somit die Möglichkeit zur kostenlosen und markenunabhängigen Rückgabe der Verpackungsgebinde in allen Verkaufsstellen, die GVÖ-Lizenzpartnerprodukte anbieten. Auch für diese Vertriebspartner ist die Teilnahme am GVÖ-System unentgeltlich, ihnen entsteht lediglich ein geringer Aufwand für die Erstausstattung zur Sammlung.
REMONDIS Industrie Service bietet seit Jahren zuverlässige Lösungen für schadstoffhaltige Abfälle.
REMONDIS holt die restentleerten Kunststoff- und Metallgebinde bei insgesamt 7.324 nordrhein-westfälischen und 960 Hamburger Standorten ab und führt sie der umweltgerechten Verwertung zu. Auf Wunsch können die Verkaufsstellen zusätzlich weitere REMONDIS-Dienstleistungen nutzen. Christian Kürpick, Projektleiter bei REMONDIS Industrie Service: „Auch wenn es beispielsweise um die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung und Wartung von Öl- und Benzinabscheidern geht oder die Entsorgung von Werkstätten sowie die fachgerechte Sammlung und Verwertung von Spraydosen, stehen wir gern zur Verfügung.“
Als gleichgestellter Verbraucher gelten laut Verpackungsverordnung nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gastronomiebetriebe, Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser, Arztpraxen, karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie Kultur- und Freizeitbetriebe. Sie alle können das GVÖ-System für Ölgebinde-Rückgaben nutzen.