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In Deutschland steht ein neues Wertstoffgesetz an. Um den Rahmen für mehr Rohstoffeffizienz zu schaffen, sollte es vorrangiges Ziel sein, zusätzliche Potenziale des Siedlungsabfalls zu heben. Dabei darf die Steigerung der Verwertungsmengen nicht an Zuständigkeiten scheitern. So kann die Ausschreibungshoheit durchaus bei den Kommunen liegen, wenn die Leistungserbringung im fairen Wettbewerb ausgeschrieben wird, ohne Privatunternehmen über Inhouse-Vergaben aus dem Markt zu drängen. Um die Neuaufstellung auf Basis des Wertstoffgesetzes geht es im folgenden Gastkommentar von Franz Untersteller MdL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg.
Vor 20 Jahren quollen unsere Deponien über und die Verantwortlichen wussten nicht mehr, wohin mit dem Müll. Damals wurde die Idee der Produktverantwortung geboren, die Idee, dass Verpackungsmüll vom Verkäufer in den Geschäften zurückgenommen werden soll.
Die Hersteller boten an, die Verpackungen selbst bei den Verbrauchern abzuholen. Doch statt echter Zurücknahme organisierten sie neben der öffentlich-rechtlichen Entsorgung die duale Systematik. Die Kosten dafür schlugen die Hersteller auf den Preis ihrer Produkte auf, ein heimlicher Verpackungsaufschlag, den die Verbraucherinnen und Verbraucher seither mit bezahlen.
Es ist höchste Zeit, eine klare Entscheidung und damit auch Investitionssicherheit herbeizuführen.
Und die ökologische Grundidee? Kleinere Verpackungen, weniger Müll dank Produktverantwortung? Fehlanzeige! Das einzig Ökologische ist die Vorgabe geblieben, dass insbesondere die Kunststoffverpackungen zu einem Teil wieder zu Kunststoffen verarbeitet werden müssen. Gemessen an den technologischen Möglichkeiten ist dies viel zu wenig!
Wenig Ökologie, hohe Kosten – das lässt für mich nur einen Schluss zu: Duale Systeme sind Unsinn, allenfalls ein Selbstzweck, aber keineswegs ein Modell, das für eine moderne Abfallwirtschaft taugt. Wir sollten sie daher abschaffen. Warum nehmen wir nicht auch beim Verpackungsmüll die Kommunen und Landkreise in die Verantwortung? Sie können das, und sie wollen das.
Auf Initiative Baden-Württembergs haben wir gemeinsam mit den Bundesländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen ein Modell für ein modernes Wertstoffgesetz erarbeitet.
Unser Ziel muss es doch sein, alle Wertstoffe möglichst einfach zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Hiernach wird die Erfassung von Verpackungen und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen organisatorisch ganz den Kommunen übertragen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe dagegen sollen von einer neu zu schaffenden zentralen Stelle ausgeschrieben werden und damit im wirtschaftlichen Wettbewerb bleiben.
Die klare Trennung der Zuständigkeiten in unserem Modell berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorger und der privaten Recyclingwirtschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen wir damit mehr Durchblick im Wertstoffdschungel.
Je einfacher die Sammlung und je klarer die Zuständigkeit organisiert ist, desto effektiver und günstiger wird es am Ende sein. Dass übermäßige Differenzierung keine Verbesserung ist, belegt die Entwicklung der dualen Systeme in den letzten 20 Jahren, und das belegen insbesondere auch die Diskussionen um die Finanzierung der Systeme.
Ich halte es im Übrigen auch bei unserem Modell für unverzichtbar, dass sich die Hersteller und Vertreiber an den Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung angemessen beteiligen. Ob Ressourcensteuer, Herstellerabgabe oder eine gebührenrechtliche Lizenz-Lösung mit einer zentralen Stelle – ich bin davon überzeugt, dass wir mit etwas Kreativität eine ordentliche Lösung finden.
Mit dem neuen Wertstoffgesetz sollten ambitionierte Recyclingquoten von mindestens 50 Prozent der erfassten Mengen vorgeschrieben werden.
Völlig klar ist für mich auch, dass das neue System die ökologischen Standards nicht absenken darf. Im Gegenteil: Mit dem neuen Wertstoffgesetz sollten ambitionierte Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten, und nicht wie bisher nur der lizenzierten, Mengen vorgeschrieben werden. Es ist in den letzten Jahren zu einem Stillstand der Innovation gekommen, eben weil es keine ambitionierten Vorgaben des Gesetzgebers gab. Das müssen wir dringend ändern!
Ich spreche auch bewusst ganz generell von Wertstoffen. Denn unser Ziel muss es doch sein, alle Wertstoffe möglichst einfach zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Im Sinne der Ressourcenschonung spielt es keine Rolle, ob die Wertstoffe insbesondere im Bereich der Verbunde, Kunststoffe und Metalle aus Verpackungen oder aus Nichtverpackungen stammen.
Nach vielen Jahren des Stillstands und der Diskussionen um die Zukunft der Wertstofferfassung ist es höchste Zeit, eine klare Entscheidung und damit auch Investitionssicherheit herbeizuführen. Die von der Bundesregierung Mitte Juni vorgelegten Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz lassen aber leider befürchten, dass das überholte bisherige System eher noch verfestigt werden soll. Ich werde mich daher weiterhin für unser Modell einsetzen, damit wir unsere ökologischen Ziele erreichen können und die Marktbeteiligten und die öffentlich-rechtlichen Entsorger die notwendige ökonomische Sicherheit erhalten.
Schon während seines Studiums zum Diplom-Ingenieur (FH) mit der Fachrichtung Landschaftsplanung war Franz Untersteller am Freiburger Öko-Institut tätig, zuletzt von 2002 bis 2011 als Mitglied des Vorstands. Seine politischen Sporen verdiente er sich zwischen 1983 und 2006 als umwelt- und energiepolitischer Berater der baden-württembergischen Landtagsfraktion der Partei Die Grünen. Seit 2006 ist er Fraktionsmitglied der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg und war bis 2011 deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Im Mai 2011 wurde er zum Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg ernannt.
Franz Untersteller MdL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Bundeslandes Baden-Württemberg
Die Duale Systematik weist große Schwächen auf, vor allem im Hinblick auf eine stabile und auskömmliche Finanzierung der Leistung. Jeder Vorschlag zur Verbesserung der Situation ist willkommen, entscheidend ist jedoch die Einbindung der Privatwirtschaft im Sinne des fairen Wettbewerbs. Nur so können die Verbraucher auch in Zukunft die qualitativ beste Leistung zum jeweils günstigsten Preis erhalten.