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Die Diskussion um Steuergerechtigkeit zwischen kommunalen und privaten Anbietern der Kreislaufwirtschaft hält weiter an. Das Privileg kommunaler Betriebe, bei der Berechnung ihrer Leistungen von der Umsatzsteuer befreit zu sein, stößt bei den Wettbewerbern der privaten Wirtschaft weiterhin auf Entsetzen. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft (BDE) Peter Kurth kritisierte in einem öffentlichen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun diese Form des „unfairen Wettbewerbs“ zwischen kommunalen und privaten Anbietern der Kreislaufwirtschaft.
Peter Kurth, BDE-Präsident
Das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen sei sofort verletzt, sobald internationale Konzerne ihren juristischen Sitz ins Ausland verlegten, um die Steuerverpflichtung deutlich zu mindern. An dieser Stelle spreche man unverzüglich von einem unfairen Wettbewerb. Anders sei das Empfinden bei der Rechtslage, die neben dem Energiesektor auch besonders die Kreislaufwirtschaft betreffe. Eine ebenso geltende Steuerungerechtigkeit sieht BDE-Präsident Peter Kurth bei der Möglichkeit, als kommunales Unternehmen gesetzlich von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Dieses in Deutschland geltende Recht für öffentlich-rechtliche Unternehmensformen, also Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände und Eigenbetriebe, rufe vor allem bei den betroffenen privaten Unternehmen ein ebenso starkes Gefühl der zunehmenden Steuergerechtigkeit hervor. Deutschland sei nur noch eines von wenigen Ländern der Europäischen Union, in denen dieses Gesetz noch gelte.
Die Bedeutung der staatlichen Wirtschaftstätigkeit hat vor allem in Hinblick auf die kommunale Ebene eine sehr bedeutende Veränderung in den vergangenen Jahren durchlebt. Der Umsatz kommunaler Unternehmen hat sich in den Jahren von 2000 bis 2011 mehr als verdoppeln können. Mit 267 Milliarden Euro macht dies fast zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Dienstleistungen besitzen diese kommunalen Unternehmen sogar zusätzlich das Privileg, mit geringen Kosten direkt werben zu können. Fairer Wettbewerb vertrage allerdings keine gesetzliche Diskriminierung von Marktteilnehmern, kritisiert Kurth. „Wenn – wie kürzlich geschehen – in einem bayerischen Kreistag die Gründung eines Zweckverbands zur Übernahme des Entsorgungsauftrags von einem privaten mittelständischen Unternehmen damit begründet wird, dass so die Umsatzsteuer vermieden werden kann, dann wird dies nur als unfairer Wettbewerb verstanden“, betont der Präsident des BDE weiter. Es sei kein Unterschied zur Steuervermeidung durch private Unternehmen mehr zu sehen.
Peter Kurth fordert Bundesfinanzminister Schäuble mit seinem Schreiben konkret auf, diese Gesetzgebung ausführlich zu prüfen. Ebenfalls sei zu überprüfen, welches Ergebnis eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes hätte. Eine solche Ermittlung würde verdeutlichen, dass die Vermeidung von Steuerungerechtigkeit seitens der Finanzbehörden ernst zu nehmen sei.