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Alles hoffte auf ein Wertstoffgesetz. Doch am 19. Juli legte das Bundesumweltministerium erneut einen Referentenentwurf zum Verpackungsgesetz vor. Ihm gingen seit 1990 bereits sieben Novellen der Verpackungsverordnung voraus. Das dringend benötigte Wertstoffgesetz lässt dagegen weiterhin auf sich warten.
Mit dem aktuellen Verpackungsgesetz-Entwurf wird sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres befassen. Heftige Kritik gibt es schon jetzt von mehreren Seiten. Beispielsweise von den Umweltverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR).
Statt einer weiteren Novelle der Verpackungsverordnung fordern die Verbände die Einführung eines ökologisch ambitionierten Wertstoffgesetzes. Sie erinnern eindringlich daran, dass eine bürgerfreundliche Ausweitung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall angestrebt wird – ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der im Referentenentwurf zum Verpackungsgesetz komplett fehlt.
In einer gemeinsamen Erklärung stellen die Umweltverbände fest: „Herausgekommen ist der ambitionslose Entwurf eines Verpackungsgesetzes, welcher einen Rückschritt und keinen Fortschritt für den Umweltschutz bedeutet.“ Nach Meinung der Verbände verhindere das Verpackungsgesetz die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne. Der Entwurf fördere weder die Ausweitung der Wertstofferfassung noch wirksame Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verbesserung der Recyclingqualität.
Dem Referentenentwurf war eine Entschließung des Bundesrats vom 29. Januar dieses Jahres vorausgegangen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig ein Wertstoffgesetz vorzulegen und die Verpackungsverordnung abzulösen. Kernpunkt der Bundesratsforderung ist die gemeinsame Erfassung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen zur deutlichen Steigerung der bestehenden Verwertungsquoten.
Wesentliche Ziele des Bundesrats sind ein besseres und innovativeres Recycling, eine vereinfachte Umsetzung sowie die Wahrung kommunaler Interessen und des Wettbewerbs privater Anbieter. Dabei sollen Kommunen flächendeckend für das Sammeln der Wertstoffe zuständig sein und die Aufgaben der Sortierung und Verwertung im Wettbewerb ausgeschrieben werden. Weitere Forderung der Länderkammer ist die Einrichtung einer zentralen Stelle mit hoheitlichen Befugnissen. Ihr Aufgabenspektrum soll von der Registrierung der Produktverantwortlichen über einheitliche Lizenzierungsregelungen bis zur Ausschreibung von Sortierung und Verwertung reichen. Die damit mögliche Abschaffung der dualen Systeme könne ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und Kostenentlastung der Unternehmen sein, so der Bundesrat.
Auch REMONDIS setzt sich dafür ein, dass mit dem Wertstoffgesetz der Rahmen zur Steigerung der Rohstoffeffizienz und für hochwertiges Recycling geschaffen wird. Schließlich gilt es, das vorhandene Wertstoffpotenzial der Haushaltsabfälle möglichst vollständig auszuschöpfen. Einer INFA-Studie zufolge können pro Einwohner jährlich bis zu 95 Kilogramm zusätzlicher Wertstoffe erfasst werden. Angesichts solcher Möglichkeiten sollte alles getan werden, um mit größtmöglicher Wertstoffausbeute die verbleibenden natürlichen Rohstoffressourcen zu schonen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des BDE zum Verpackungsgesetz