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Ressourcen schonen, Recycling steigern und die Kreislaufwirtschaft fördern, lautet der Grundsatz der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die am 1. August in Kraft getreten ist. Die Novelle löst die Gewerbeabfallverordnung aus dem Jahr 2002 vollständig ab. Die Klimaschutzpläne der Bundesregierung und der EU waren mit der zuvor geltenden Fassung nicht zu vereinbaren, da vor allem die Recyclingquoten von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen bislang unzureichend ausgeschöpft wurden. Für alle gewerblichen Abfallerzeuger gelten eine Reihe neuer Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten.
Um möglichst sortenreine Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, erweitert die neue Verordnung die Vorgaben zur Abfalltrennung und sortenreinen Erfassung im Betrieb. Dabei sind Abfälle direkt am Entstehungsort nach den folgenden Abfallarten zu sortieren:
Auch auf allen Baustellen müssen die Gewerbetreibenden Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik getrennt sammeln. Die Novelle der GewAbfV verlangt also eine deutliche Aufrüstung der Sammelbehälter an jedem Standort, um das hochwertige Recycling der gewerblichen Abfälle umsetzen zu können.
Herwart Wilms, REMONDIS-Geschäftsführer, sagt, die Novelle sei eine begründete Maßnahme, um die EU-Vorgaben umzusetzen, und unterstützt die Entscheidung der Bundesregierung für mehr Recycling sehr. „Wir müssen natürliche Ressourcen schonen, um nachfolgende Generationen mit Rohstoffen versorgen zu können. Die Getrennthaltung von Abfällen ist dabei alternativlos. Sortieranlagen können die Qualität der sortenreinen Erfassung nicht erreichen und bilden nur eine zweitrangige Alternative zum Ressourcenschutz. Sie sind zudem für den Kunden sehr kostspielig“, erklärt sie.
Alle neuen Regelungen, detaillierte Informationen zu Dokumentationspflichten und Ausnahmen sowie einen Rechner für Ihre Getrenntsammlungsquoten finden Sie zusammengefasst auf unserer neuen Website remondis-gewerbeabfallverordnung.de
Getrennthaltungsmöglichkeiten können jedoch auch an Grenzen stoßen. Unternehmen, die beispielsweise wegen Platzmangel oder einer zu geringen Abfallmenge nachweisen können, dass die Getrennthaltungspflicht für sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können die verbleibenden gewerblichen Siedlungsabfälle oder Bau-und Abbruchabfälle auch im Gemisch in einem Behälter erfassen. Dieses muss anschließend allerdings nachweislich einer Sortieranlage zugeführt werden. Im Ausnahmefall, wenn die Sortierung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, entfällt diese Pflicht. Von einer Sortierpflicht befreit sind besonders umweltbewusste Unternehmen, die bereits mindestens 90 Prozent ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt sammeln. Mit Vorlage ihrer hohen Getrenntsammlungsquote, bestätigt durch einen Sachverständigen, kann das Unternehmen sich von der Vorbehandlungspflicht befreien. Diese Gemische sind dann thermisch zu verwerten.
Neben der Stellung weiterer Behälter kommen auf die Abfallerzeuger vor allem einige neue Dokumentationspflichten zu. Um die neuen Anforderungen vorschriftsmäßig umzusetzen, bietet REMONDIS allen Gewerbetreibenden gerne Unterstützung an. Hierfür analysieren die REMONDIS-Mitarbeiter unter anderem die bestehenden Erfassungsprozesse im Betrieb und optimieren die Getrennthaltung langfristig durch ein angepasstes System. Auf Wunsch wird zusätzlich eine Abfallbilanz inklusive der Getrenntsammlungsquote ermittelt. „Über die Getrenntsammlungsquote erkennt der Kunde im Zeitverlauf sehr gut den Erfolg des Systems. Mit Hilfe unseres einzigartigen Nachhaltigkeitszertifikates bestätigen wir unseren Kunden auch gerne offiziell den vorbildlichen Beitrag zum Umweltschutz. Dafür werden konkret die Einsparungen an Primärrohstoffen, Treibhausgasemissionen und Energie für das jeweilige Unternehmen ermittelt. Ein Erfolg, der zu mehr Umweltbewusstsein motiviert und sich zunehmend zum Wettbewerbsvorteil entwickelt“, empfiehlt Herwart Wilms.
Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen oder individuelle Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihren REMONDIS-Kundenberater oder kontaktieren Sie den entsprechenden REMONDIS-Standort direkt in Ihrer Nähe: remondis-standorte.de