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Statt eines gewünschten Wertstoffgesetzes verabschiedete die Bundesregierung am 30. März dieses Jahres das erste Gesetz zum Recycling und zur Vermeidung von Verpackungsabfällen: das Verpackungsgesetz. Am Ende eines jahrelangen Kampfes um möglichst viel Recycling und Umweltschutz steht ein Kompromiss für die Recyclingwirtschaft, die Verpackungsindustrie und die Umwelt.
Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 vollständig in Kraft tritt, ist ein erster gesetzlicher Schritt der Bundesregierung, um den stetig wachsenden Konsum in Deutschland künftig nicht auf Kosten der Umwelt auszutragen. Bedeutend ist, dass der Gesetzgeber erstmals auch den Produzenten konkret mit in die Verantwortung für mehr Recycling und Abfallvermeidung nimmt. So wird jeder Verpackungshersteller demnächst den Einsatz von Recyclingrohstoffen bevorzugen müssen und außerdem für die maximale Recyclingfähigkeit seines Produktes sorgen müssen. Der Grundgedanke der Produzentenverantwortung wurde damit erstmals konsequent umgesetzt. Um Rohstoffe zunehmend sichern zu können, ist es zwingend notwendig, diesen branchenübergreifend auf alle Produkthersteller, beispielsweise auch die Automobilzulieferer, zu übertragen. Neben den neuen ökologischen Anforderungen an Verpackungen sind für die Kreislaufwirtschaft drei weitere Änderungen von Bedeutung: Zum einen sind das die neuen Kontroll- und Organisationsstrukturen bei der Lizenzierung von Verpackungen, die den Wettbewerb stärken und faire Rahmenbedingungen schaffen sollen. Außerdem wurden deutlich erhöhte Recyclingquoten festgelegt und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wurde die Einflussnahme auf die individuellen Rahmenbedingungen der Ausschreibungen ermöglicht.
Die Schaffung einer sogenannten Zentralen Stelle wurde bereits als erster Teil des neuen VerpackG im Juni umgesetzt. Die Stiftung Zentrale Stelle wird von den Systembetreibern und den Betreibern von Branchenlösungen finanziert und besteht aus verschiedenen Vertretern diverser Branchenunternehmen. Zu den insgesamt 31 festgelegten Aufgaben dieser Stiftung zählen unter anderem die lückenlose Registrierung von Verpackungsherstellern und -vertreibern, die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und der Mengenstromnachweise, die Bestimmung der Marktanteile und teilweise auch die Sicherstellung des Vollzugs. Neuerdings müssen Hersteller auch Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, bei der Zentralen Stelle registrieren, um sie verkaufen zu dürfen.
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen künftig deutliche höhere Recyclingquoten für die von ihnen lizenzierten und erfassten Verpackungen nachweisen. So steigt zum Beispiel die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Bei Verpackungen aus Metall, Glas und Papier werden bis 2022 die Recyclingquoten auf 90 Prozent steigen. Um einen Anreiz für die zunehmend ökologische Gestaltung von Verpackungen zu schaffen, müssen die dualen Systeme die Lizenzentgelte dementsprechend anpassen. Anstrengungen zur Abfallvermeidung und zu Mehrwegverpackungen werden von ihnen in Zukunft mit niedrigeren Preisen belohnt. Um die Mehrwegquote auf langfristig 70 Prozent zu erhöhen, müssen für den privaten Verbraucher beispielsweise auch die Mehrweggetränkeverpackungen in Zukunft deutlich erkennbar sein.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind künftig berechtigt, den dualen Systemen einseitige Rahmenvorgaben für die Durchführung der Sammlung vorzugeben. Diese können zum Beispiel die Art des Sammelsystems, die zu verwendenden Sammelbehälter oder die Häufigkeit und den Zeitraum der Leerung betreffen. Die Entscheidung über die Einführung einer Wertstofftonne wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern selbst überlassen. Die Rahmenbedingungen müssen dabei wirtschaftlich und technisch zumutbar für die dualen Systeme bleiben und dürfen keinen höheren Standard fordern, als die Kommune für eine eigenverantwortliche Sammlung einfordern würde.
„Die Bundesregierung hat einen wichtigen Impuls gegeben, der unserer Recyclingwirtschaft durchaus Sicherheit für zukünftige Investitionen gibt.”
Herwart Wilms, REMONDIS-Geschäftsführer
„Auf die lange Diskussion über Wertstoff- oder Verpackungsgesetz folgte nun endlich eine Entscheidung. Das war ein wichtiger Impuls der Bundesregierung und eine Entscheidung, die uns durchaus Sicherheit für zukünftige Investitionen gibt“, sagt Herwart Wilms, REMONDIS-Geschäftsführer. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht das VerpackG als Sieg der Vernunft und Peter Kurth, Präsident des BDE, erhofft sich von den neuen Recyclingquoten genau den richtigen Rückenwind für die Branche.Insgesamt ist das VerpackG für die Recyclingwirtschaft allerdings nicht mehr als eine Kompromisslösung. Nachdem sie über Jahre versucht hatte, das Wertstoffgesetz durchzusetzen, sorgt das Verpackungsgesetz nicht für überschwängliche Begeisterung. Dennoch ist man sich im Verband einig, das Ziel weiterhin nicht aus den Augen zu verlieren, denn es gebe auch weiterhin noch einige ungenutzte Recyclingpotenziale, betont Hewart Wilms.
Recyclingbranche lässt weiterhin ungenutzte Recyclingpotenziale nicht aus den Augen.
Aus Sicht der Recyclingbranche ist vor allem die Zentrale Stelle ein Institut, das auf einen fairen Wettbewerb hoffen lässt, aber bislang noch zwei Schwachpunkte mit sich bringt: Eine Zentrale Stelle, die zum Großteil von Vertretern der herstellenden Verpackungsindustrie dominiert wird, ermöglicht nur bedingt eine unabhängige Prüfung. Zudem sollten alle Vollzugsaufgaben klar unter allen Vollzugsbehörden wie Stiftungen und Landesbehörden aufgeteilt werden, um tatsächlich eine erfolgreiche Umsetzung des Verpackungsgesetzes anstreben zu können.
EKO-PUNKT bietet Lizenzierungen für alle Verpackungen an. Dazu zählen auch Transportverpackungen, Umverpackungen, schadstoffhaltige Füllgüter etc.: eko-punkt.de