Artikel versenden
Bitte füllen Sie alle Felder mit * aus und klicken Sie anschließend auf "Formular absenden".
Im täglichen Arbeitsalltag begegnet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Kontakt mit Kunden und Partnern, Politik und Gesellschaft stehen, immer häufiger der Begriff „Corporate Compliance“. In kaum einer Ausschreibung oder einem Vertragswerk fehlt der Verweis auf die unbedingte Einhaltung eines internationalen Mindeststandards bei den Richtlinien zur Corporate Compliance. Der Unternehmenserfolg hängt heute entscheidend von dieser verbindlichen Selbstverpflichtung ab. Doch was ist das eigentlich und was kann und muss jeder Einzelne tun, um Kunden und Geschäftspartnern die Sicherheit zu vermitteln, mit REMONDIS nicht nur einen kompetenten, sondern auch einen moralisch und ethisch verantwortungsvoll handelnden Partner an der Seite zu haben?
Der Begriff „Corporate Compliance“ steht für Regelkonformität, also für die Einhaltung bestimmter Vorschriften, Verhaltensmaßnahmen und Richtlinien durch Unternehmen. Dabei geht diese Regelkonformität deutlich über die Einhaltung bloßer Rechtsvorschriften hinaus. Anders gesagt: Ein Unternehmen muss nicht nur juristisch sauber arbeiten, sondern auch moralische und ethische Grundprinzipien wie Gleichberechtigung, fairen Wettbewerb und die Vermeidung von Korruption und Kinderarbeit an allen heimischen und internationalen Standorten gewährleisten. Hierfür steht die Unternehmensleitung im Ernstfall gerade. Das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters könnte also ernste juristische Konsequenzen nicht nur für ihn selbst, sondern auch für das gesamte Unternehmen und sein Management haben. REMONDIS geht daher bereits seit Jahren den Weg maximaler Transparenz.
„Der Unternehmenserfolg hängt heute ganz entscheidend auch von der Einhaltung der Compliance-Richtlinien ab.“
Thomas Conzendorf, Vorstand REMONDIS
Verbindliche Compliance-Richtlinien traten zu einer Zeit in Kraft, als dies in Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit war. Aus gutem Grund: Laut einer Studie von PricewaterhouseCoopers lag alleine im Jahr 2007 der wirtschaftliche Gesamtschaden durch Compliance-Regelverstöße in Deutschland bei rund 6 Milliarden Euro.
Die unternehmerische Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen einzuhalten, ergibt sich außer aus der moralischen Selbstverpflichtung ganz konkret aus der geltenden Rechtslage. Unternehmen und ihr Management sind über die Paragraphen §§ 9, 30 und 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes – kurz OWiG – gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Passiert dies doch, können sowohl die Unternehmensleitung als auch das Unternehmen selbst als juristische Person neben den handelnden Personen belangt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die erforderlichen Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht ergriffen wurden. Würde sich beispielsweise ein Mitarbeiter des Unternehmens durch Korruption strafbar machen, drohten dem Unternehmen nicht nur zivilrechtliche Klagen des benachteiligten Geschäftspartners. Gegen die Firma oder ihre Unternehmensleitung kann sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, wenn der Organisations- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wurde. Darüber hinaus regeln eine Vielzahl von juristischen Vorschriften die unmittelbaren Pflichten und Verantwortungen des Unternehmens, nicht zuletzt auch im Hinblick auf Kartellverstöße. Die Sicherstellung der Compliance ist daher auch gemäß §§ 91, 93 AktG sowie § 43 GmbHG zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden vom Unternehmen absolut verpflichtend.
Um solche Konflikte von vornherein zu vermeiden und Schaden vom Unternehmen abzuwenden, hat REMONDIS einen eigenen Bereich Corporate Compliance unter der Leitung von Dr. Ernst-Joachim Grosche eingerichtet. Dabei will REMONDIS mehr als „nur“ Rechtskonformität. Es geht darum, die gute Reputation, die Mitarbeiter und das Unternehmen selbst vor Sanktionen zu schützen. Darum wurde mit dem Compliance-Team eine Anlaufstelle für Kunden und Mitarbeiter geschaffen, an die man sich zur Abwendung von Regelverstößen wenden kann. Über die Hotline, telefonisch oder per E-Mail stehen die Compliance-Ansprechpartner zur Verfügung und helfen dabei, Geschäftsabläufe sicher und damit nachhaltig zu gestalten – im Auftrag der Zukunft.
Weitere Informationen auf unserer Website unter
Corporate Compliance
Dr. Ernst-Joachim Grosche, Chief Compliance Officer, und Zhanna Barysiuk, Assistant Chief Compliance Officer, sind die neuen Ansprechpartner rund um alle Fragen der Corporate Compliance